Sie wollen Ihrem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag widersprechen? Doch Ihr Versicherer mauert und will den Vertrag nicht rückabwickeln? Bleiben Sie hartnäckig! Wir entkräften die Argumente der Konzerne und mahnen sie ab. Zuletzt die Huk-Coburg-Lebensversicherung.
Viele Riester-Sparer – vor allem Eltern und Geringverdiener – mussten in der Vergangenheit für ihre Versicherungen doppelte Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Laut Bundesfinanzministerium darf das nicht sein. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Ihr Geld zurückfordern. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief.
Haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, eine Sofortrente abzuschließen? Einen größeren Einmalbetrag einzahlen und dafür lebenslang über ein monatliches Extra-Einkommen verfügen. Achtung, das kann teuer werden! Wir haben uns die Angebote von fünf Versicherern stichprobenartig angeschaut.
Über Jahrzehnte galten Lebens- und Rentenversicherungen als die Altersvorsorge schlechthin. Doch nun stoßen immer mehr Versicherer ihre Versicherungsbestände ab. Zuletzt teilte die deutsche Tochter des Schweizer Versicherungskonzerns Zurich mit, einen Teil ihres Geschäfts zu verkaufen. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Der Versicherungskonzern Allianz hat Kunden mit Abwimmelschreiben abgespeist, die ihren Vertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung auflösen und Geld ausgezahlt bekommen wollten. Wir haben das Unternehmen erfolgreich abgemahnt.
Die Allianz hat über viele Jahre hinweg unwirksame Klauseln in ihren Lebensversicherungsverträgen verwendet und ihren Kunden damit finanziell geschadet. Darauf muss der Konzern laut Bundesgerichtshof die Kunden aktiv hinweisen. Ein Novum in der Versicherungslandschaft, für das wir seit mehreren Jahren vor Gericht streiten.
Finger weg von sogenannten Rückabwicklern von Lebens- und Rentenversicherungen. Zahlreiche Fälle zeigen, dass diese Hilfestellung kaum einen Mehrwert bietet, aber viel kostet. Doch es drängen immer weitere Anbieter auf den lukrativen Markt.
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Sie sind bei Abschluss Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Rücktrittsrecht informiert worden? Dann können Sie auch Jahre später die eingezahlten Prämien zurückfordern. Wir prüfen, ob Sie Anspruch haben und ob sich ein später Rücktritt für Sie lohnt.
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