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Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag weitgehend verfassungskonform ist. Allerdings sollen Zweitwohnungsbesitzer keinen doppelten Beitrag mehr zahlen. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen, die Mitte 2020 in Kraft getreten ist.