Banken und Sparkassen haben jahrelang unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung in ihren Prämiensparverträgen verwendet. Zum Nachteil der Kunden, deren Zinsen von den Unternehmen zu niedrig berechnet wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wie genau die Zinsen zu berechnen sind, muss noch juristisch geklärt werden. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Nachforderungen geltend zu machen.