In vielen kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherungen ist eine sogenannte Abrufphase vereinbart. Innerhalb dieses Zeitfensters können Versicherungsnehmer ihre Versicherungssumme oder Rente abrufen. Manchmal rechnet es sich, diese Phase voll auszuschöpfen und den Vertrag bis zum Ende zu besparen. Doch das liegt nicht im Interesse der Versicherer, denn sie müssen alte Verträge weiter hoch verzinsen.