Inkassounternehmen genießen gemeinhin nicht den besten Ruf. Das liegt auch an Geschäftsgebaren wie dem der EOS Investment GmbH, die offene Forderungen von einer Schwesterfirma eintreiben lässt. Das bläht die Inkassokosten künstlich auf. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass Kosten für diese Art der Beauftragung nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden dürfen.