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Reiseveranstalter FTI pleite – was nun?

Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, sind in der Regel viele Kundinnen und Kunden davon betroffen. So auch im aktuellen Fall des Reiseveranstalters FTI.  Wir beantworten wichtige Fragen, die Sie nun möglicherweise als Kunde oder Kundin der FTI Group haben.

Familienurlaub mit Auto
Stand: 04.06.2024

Das Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH hat Insolvenz angemeldet. Damit platzen die Urlaubsträume vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Schließlich steht die Sommersaison kurz bevor. Was passiert nun mit der gebuchten Pauschalreise? Wird mir bereits gezahltes Geld erstattet? Wie komme ich aus dem Urlaub zurück? Wir haben wichtige Infos für Sie zusammengefasst.

Was bedeutet die Insolvenz von FTI für mich?

Die Insolvenz des Reisekonzerns FTI bedeutet, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Dies kann Auswirkungen auf Ihre gebuchten Reisen haben – abhängig davon, ob Ihre Reise bereits begonnen hat oder noch bevorsteht. Die gute Nachricht ist, dass Pauschalreisenden ihre bereits geleisteten Reisepreiszahlungen erstattet werden. 

Was passiert, wenn meine Reise noch bevorsteht?

Nach Angaben des Unternehmens wurden bzw. werden alle über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebuchten Reisen mit Reisebeginn 3. oder 4. Juni 2024 storniert. Soweit Sie den Reisepreis bereits gezahlt haben, steht Ihnen ein Anspruch auf Erstattung gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu. ⇒ Zur Website des DRSF 
Für Reisen ab dem 5. Juni 2024 bemüht sich FTI, diese wie geplant durchzuführen. 

Gut zu wissen

Im Falle einer Insolvenz ist es wichtig, zwischen Pauschalreisen (eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) und individuell gebuchten Reiseleistungen zu unterscheiden:

  • Pauschalreisen: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sind Sie durch den DRSF geschützt. Der Reisesicherungsfonds greift sowohl vor als auch während der Reise.
  • Einzelleistungen: Bei individuell gebuchten Leistungen wie Hotel, Flug oder Mietwagen sind Sie nicht durch den DRSF abgesichert. Sie müssen sich direkt an FTI wenden, um die Situation zu klären.

Was ist, wenn ich bereits im Urlaub bin?

Wenn Sie sich bereits auf Ihrer Reise befinden, wird sich der Reiseveranstalter, also die FTI Group, bzw. der Deutsche Reisesicherungsfonds bemühen, diese bis zum Ende durchzuführen. Sollte das nicht möglich sein, hat sich der Absicherer (also der DRSF) um Ihre Rückreise zu kümmern. In diesem Fall werden Sie kontaktiert.

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Als Reiseabsicherer hat der Deutsche Reisesicherungsfonds geleistete Zahlungen in Rahmen seines gesetzlichen Auftrags unverzüglich zu erstatten. Der DRSF wird sich mit betroffenen Reisenden in Verbindung setzen, sobald ihm die erforderlichen Daten von der FTI Touristik GmbH zur Verfügung gestellt wurden.

Unser Angebot

Sie haben Fragen zur Insolvenz des Touristikunternehmens FTI und wissen beispielsweise nicht, was Sie in Ihrem konkreten Fall unternehmen sollen? Unsere Expertinnen und Experten helfen Ihnen gerne weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren

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