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Seltsame Briefe von 1N Telecom: So reagieren Sie richtig!

Sie haben seltsame Briefe vom Unternehmen 1N Telecom erhalten und wissen überhaupt nicht warum? Damit sind Sie nicht allein. Zurzeit wenden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher an uns, die diesbezüglich Rat benötigen. Wir sagen Ihnen, was Sie in diesem Fall tun sollten.

Paar liest gemeinsam Brief

Das Wichtigste in Kürze

  1. 1N Telecom verschickt zurzeit Anbieterwechselaufträge, Kündigungen und Schadenersatzforderungen.
  2. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten vom Unternehmen einen Nachweis für den Vertragsschluss einfordern und Verträge vorsorglich widerrufen. Die Verbraucherzentrale stellt ein Musterschreiben zur Verfügung.
  3. Betroffene können beim Datenschutzbeauftragen von 1N Telecom nachfragen, auf welcher Grundlage sie die Post erhalten haben.
Stand: 12.09.2024

Die Firma 1N Telecom hat Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit bereits mit Werbebriefen verunsichert. Nun sind es ein Anbietwechselauftrag inklusive Vertragsnummer und eine Kündigung mit Schadenersatzforderung, die Betroffene irritieren. Was tun? Wir sagen's Ihnen.

In dem Schreiben zum Anbieterwechselauftrag gibt 1N Telecom an, man hätte seinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt. Das solle man nachholen und innerhalb von zehn Tagen den beigefügten Anbieterwechselauftrag ausfüllen und direkt an 1N schicken. Nur so könne der beauftragte Tarif demnächst genutzt werden. Das Scheiben enthält sogar eine Vertragsnummer. Des weiteren verschickt 1N Telecom Kündigungen und verlangt Schadenersatz.

Sollten Sie auch derartige Briefe von 1N Telecom erhalten haben und wissen nicht warum, fordern Sie einen Nachweis für den Vertragsschluss ein und widerrufen Sie die Verträge vorsorglich. Dafür können Sie unser Musterschreiben nutzen.

Schreiben Sie einen Brief an 1N Telecom

1N Telecom GmbH
Kundenservice
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf

Betreff: 
Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …..

Sehr geehrte Damen und Herren,
             
Sie schreiben, ich habe bei meinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag für die Mitnahme meiner Rufnummer erteilt.

Ich bin überzeugt, einen Vertrag mit Anbieterwechsel mit Ihnen nie abgeschlossen zu haben. Weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Zudem erbitte ich einen Nachweis von Ihnen darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.

Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand). 

Mit freundlichen Grüßen

Verlangen Sie Auskunft

Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage 1N Sie angeschrieben hat. In diesem Fall müssen sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden. Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei 1N Telecom ist: 

1N Telecom GmbH
Datenschutzbeauftragter
Prinzenallee 7
40549 Düsseldorf

1N Telecom muss unverzüglich antworten 

1N ist verantwortlich und verpflichtet, Ihnen die entsprechende Auskunft „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ zu erteilen. So sieht es die Datenschutzgrundverordnung in Paragraph 12 vor. Die Frist von einem Monat ist einzuhalten. Eine Verlängerung ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen.

Verlängerung der Monatsfrist in Ausnahmefällen

Anbieter können die Monatsfrist um weitere zwei Monate verlängern, wenn zu viele Auskunftsanträge von großem Umfang vorliegen. Antworten diese nur aufgrund des hohen Aufkommens nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Fristen, gilt das nicht. Auch fehlende Prozesse bei den Verantwortlichen begründen keine Fristverlängerung. 

​Beschwerde bei der Datenschutzbehörde 

Antwortet Ihnen 1N Telecom nicht fristgerecht auf Ihre Anfrage, sollten Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen. 
In diesem Fall ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Sie können sich online beim BfDI beschweren.

Unser Angebot

Sie haben Probleme mit Telefon- und Internetanbietern oder wissen nicht, wie Sie im Fall von 1N Telecom weiter vorgehen sollen. Dann helfen Ihnen unsere Expertinnen und Experten gerne weiter. ⇒ Jetzt Beratungstermin vereinbaren 

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