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Fahrradversicherungen: Das Kleingedruckte entscheidet

Fahrradversicherungen sollen im Falle eines Diebstahls den finanziellen Verlust der Bestohlenen ausgleichen. Doch leider ist darauf nicht bei allen Policen Verlass. Wie erklären Ihnen, worauf Sie vor Abschluss eines Vertrages achten sollten und welche Leistungen wichtig sind.

Rudel Fahrräder auf der Straße

Das Wichtigste in Kürze

  1. Fahrradversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter in ihren Leistungen und Anforderungen.
  2. Vor dem Abschluss eines Vertrages sind unbedingt die Leistungen im Kleingedruckten zu überprüfen.
  3. Wichtig: Fahrradversicherungen sollten stets den Neuwert des gestohlenen Rades ersetzen.
Stand: 30.07.2024

Fahrradversicherung ist nicht gleich Fahrradversicherung. Leistungsumfang und Anforderungen an die Versicherten im Schadensfall variieren je nach Anbieter. Für Interessierte bedeutet das: Verträge checken! Prüfen Sie vor dem Abschluss eines Vertrages genau, ob die Leistungen der Versicherung mit Ihren Wünschen übereinstimmen. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. 

Was leistet der Versicherer im Falle eines Fahrraddiebstahls?

Es gibt Verträge, die nach einigen Jahren nur noch den Zeitwert und nicht mehr den Neuwert des gestohlenen Fahrrades ersetzen. Mit dem Zeitwert lässt sich in der Regel aber kein adäquates neues Fahrrad finanzieren.

Schreibt der Versicherer vor, wie das Fahrrad zu sichern ist?

Einige Versicherer legen in ihren Verträgen fest, mit welchem Schloss oder Schlossfabrikat das Fahrrad zu sichern ist. Nur dann zahlen sie im Falle eines Diebstahls. Es gibt auch Verträge, die vorschreiben, dass das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen werden muss.

Ist mit der Auszahlung der Kauf eines neuen Fahrrades verknüpft?

Es gibt Versicherer, die nur dann eine Entschädigung leisten, wenn Sie nach dem Diebstahl eine Rechnung für ein neu erworbenes Fahrrad in „gleicher Art und Güte einreichen.“ Wollen Sie sich aber gar kein neues oder nur ein weniger hochwertiges Fahrrad kaufen, kann es sein, dass Ihr Versicherer nicht oder nur den Zeitwert zahlt. Achten Sie vor Vertragsschluss also darauf, dass Ihnen der Versicherer im Leistungsfall auch wirklich den Wiederbeschaffungswert und nicht nur die Wiederbeschaffungskosten auszahlt. 

Was ist unmittelbar nach einem Diebstahl zu tun?

Wurde Ihr versichertes Fahrrad gestohlen, sollten Sie den Diebstahl zur Anzeige bringen und den Schaden Ihrem Versicherer melden. Und das so schnell wie möglich. Es gibt Unternehmen, die dafür in ihren Vertragsbedingungen eine Frist setzen. 
Zudem sollten Sie unbedingt die Rechnung für Ihr Fahrrad sowie das geknackte Schloss aufbewahren, damit Sie diese auf Nachfrage Ihrem Versicherer vorlegen können. Um dieses Prozedere zu vereinfachen, können Sie bei der Polizei einen sogenannten Fahrrad-Pass einrichten. Im Falle einer Anzeige liegen der Polizei dann bereits alle erforderlichen Unterlagen vor. 

Unser Angebot

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