Viele Kreditinstitute „befristen“ die Bescheinigungen über höhere Freibetragsgrenzen für Pfändungsschutzkonten. Seit Dezember 2021 ist laut Gesetz eine Bescheinigung für mindestens zwei Jahre zu beachten. Banken und Sparkassen müssen Betroffene mindestens zwei Monate vorher darauf hinweisen, dass sie eine neue Bescheinigung verlangen werden.