HanseWerk Natur hat eine Preisgleitklausel in seinen Verträgen zur Wärmelieferung einfach umgestellt, ohne dass Kundinnen und Kunden zustimmen mussten. Wir haben das Unternehmen daher verklagt und in erster Instanz Recht erhalten. In der Berufungsverhandlung wurde unsere Klage leider abgewiesen. Aktuell analysieren wir die Urteilsgründe und prüfen, inwieweit weitere rechtliche Schritte noch möglich sind.