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Achtung, Antrags-Nepp mit Nachsendeauftrag, GEZ, Schufa, Führungszeugnis ...

Ob Geburtsurkunde, Kindergeld, Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Grundbuchauszug, Kirchenaustritt, Sozialversicherungsausweis oder Nachsendeantrag – viele teils behördliche Leistungen kann man mittlerweile online beantragen. Doch Vorsicht, wir erhalten immer wieder Beschwerden zu Trittbrettfahrern, die ihre zweifelhaften Angebote rund um offizielle Dokumente, Anträge oder Zeugnisse für Geld an den Mann oder die Frau bringen wollen. Aktuell geht es um Nachsendeaufträge für die Deutsche Post.

Frau mit Laptop am Boden

Das Wichtigste in Kürze

  1. Immer mehr behördliche Dokumente oder andere Verwaltungsleistungen kann man online beantragen.
  2. Einige private Unternehmen haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Sie kassieren Geld dafür, dass sie Anfragen an offizielle Stellen weiterleiten oder Informationen zur Antragstellung verkaufen.
  3. Wollen getäuschte Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Vertrag widerrufen, stellen sich die unseriösen Anbieter oft quer und verweigern die Erstattung bereits gezahlter Beträge.
  4. Regelmäßig informieren Ratsuchende die Verbraucherzentrale Hamburg über zweifelhafte Online-Angebote, die in diesem Artikel veröffentlicht werden.
Stand: 25.03.2025

Immer mehr Verwaltungsdienstleitungen lassen sich mittlerweile online beantragen – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Doch Achtung, die entsprechenden Internetseiten sollten Sie lieber zweimal anschauen.

Nicht immer steckt hinter dem Angebot tatsächlich die Familienkasse, das Bezirksamt oder die Deutsche Post. Vielmehr betreiben private Unternehmen diese Webauftritte. Und statt der gewünschten Dokumente erhalten Sie beispielsweise einen „Wegweiser“, wie Sie diese beantragen können, oder Sie zahlen für die Weiterleitung Ihrer Anfrage an die zuständige Behörde oder Firma.

Hinweise zu zweifelhaften Online-Angeboten

Da viele Seiten schon jahrelang im Netz sind, scheinen Sie eine gute Geldquelle für deren Betreiber zu sein. Selbst wenn nur wenige auf die kostspieligen Angebote hereinfallen, machen die Strippenzieher noch immer ein gutes Geschäft. An dieser Stelle veröffentlichen wir die Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die uns ihre Fälle geschildert haben:

post-nachsenden.de

Ich bin auf eine dubiose Seite geraten mit Sitz in Dubai. Es ist kaum erkennbar, dass es nicht die Deutsche Post ist. 
Der sofortige Widerspruch wird nicht akzeptiert. 

Gemeldet: März 2025


Meiner Ansicht nach unlauterer Gebrauch des kopierten Post-Logos. Ohne es zu bemerken, klickt man einen Verzicht auf Widerspruch an, an den ich mich gar nicht erinnern kann.  Preise auf der Hauptseite, Angaben auf der Seite mit den Widerspruchsregeln widersprechen der plötzlich zugemailten Preis auf der Rechnung. Das Unternehmen ist in Dubai, hat ein Konto bei der Commerzbank (vermutlich in Berlin) und ein Inkasso-Unternehmen in Mainz (Colleon).

Gemeldet: März 2025

Anmerkung der Redaktion: Beantragen Sie bei diesem privaten Anbieter einen Nachsendeauftrag, müssen Sie für eine Laufzeit von 12 Monaten 138 Euro zahlen. Wenn Sie den Nachsendeservice der Deutschen Post direkt nutzen, zahlen Sie für 6 Monate nur 28,90 Euro. ⇒ Mehr erfahren

dein-rundfunkbeitrag.de

Ich habe für meine Freundin die Wohnung beim Rundfunk melden wollen und bin auf die Seite dein-rundfunkbeitrag.de gestoßen und habe mich durchgeklickt. (...) Direkt habe ich eine Mail erhalten, mit der Aufforderung 39,99 € zu überweisen. Noch am selben Tag Dienstag habe ich den Vertrag schriftlich widerrufen und erhielt kurze Zeit später die folgende Mail: 

„Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen und Ihre kürzliche Anfrage bezüglich eines Widerrufs. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass der Widerruf Ihrer Bestellung nicht möglich ist, da die von Ihnen angeforderte Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Das von Ihnen angeforderte Formular wurde nicht nur erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt, sondern auch bereits an die Post übergeben. Den Sendebericht finden Sie nochmals im Anhang. Gemäß der von Ihnen vor Ihrer Bestellung akzeptierten Bedingungen ("Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere."), haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichtet.

Wir bitten Sie, die ausgestellte Rechnung über 39,99 € bis spätestens zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Eine rechtzeitige Zahlung verhindert zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten. Die Rechnung finden Sie nochmals im Anhang. Konsequenzen bei Nichtzahlung:

1. Mahngebühren: Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum können Mahngebühren erhoben werden.

2. Inkasso: Sollten Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, wird die Forderung einem Inkassounternehmen übergeben. Dies führt zu weiteren erheblichen Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Gemeldet: Januar 2025

Anmerkung der Redaktion: Alle Online-Services zum Rundfunkbeitrag sind normalerweise kostenlos. Dazu gehören auch das An- oder Abmelden einer Wohnung oder die Übermittlung von Änderungen zum Beitragskonto. Die entsprechenden Online-Formulare stehen auf der Website des Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. 2024 hatte die identisch aufgemachte Website service-rundfunkbeitrag.de der SSS-Software Special Service GmbH mit denselben kostenpflichtigen Dienstleistungen für viele Beschwerden bei den Verbraucherzentralen gesorgt.

grundbuchauszugplattform.de / das-grundbuchauszugportal.de

Die Seite suggeriert die offizielle Onlineplattform für die Anforderungen von Grundbuchauszügen zu sein und berechnet dafür zum Beispiel 29,90 € / 39,89 € (als Eilauftrag), obwohl diese Leistung beim Amtsgericht lediglich 10 € kostet.

Gemeldet: Januar 2025

Anmerkung der Redaktion: Der Betreiber der Website, die Noventis Limited, hat seinen Unternehmenssitz laut Impressum in Hongkong.

nachsendeauftrag-direkt.com

„Ich wollte bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Zur Zeit habe ich nur mein Handy zur Verfügung. Diese Seite sah für mich offiziell aus. Also Antrag ausgefüllt und per Paypal 129.90 Euro bezahlt. Dann den Bescheid für den Nachsendeantrag bekommen mit 37,90 Euro pro Person. Nach einem Telefonat mit der Post habe ich erfahren, dass ich auf einen Dienstleister reingefallen bin. DPS Digital Post Service GmbH // nachsendeauftrag-direkt.com hat mit dem Auftrag 50 Euro verdient.“

Gemeldet: November 2024

kircheaustreten.de

Ich bin auf Betrüger reingefallen. Bei dieser Seite handelt es sich um Abzocke. 

Gemeldet: Oktober 2024

Anmerkung der Redaktion: Die Website kircheaustreten.de wird von der 36media GmbH, Niederrheinstr. 180 in 40474 Düsseldorf betrieben. Der Anbieter berechnet für das automatische Befüllen eines Formulars zum Kirchenaustritt 34,95 Euro. Achtung, das Dokument muss selbst bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. In manchen Bundesländern ist dies das örtliche Amtsgericht, in den meisten jedoch das Standesamt. In der Regel ist für den Kirchenaustritt ein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Gebühr für den Kirchenaustritt liegt zwischen 0 und 60 Euro, in den meisten Fällen bei etwa 30 Euro. Wer den Service von kircheaustreten.de in Anspruch nimmt, muss also auf jeden 34,95 Euro mehr zahlen als normalerweise üblich.

meldebescheinigungen.de

Auf der Seite meldebescheinigungen.de wird behauptet, dass man online eine Meldebescheinigung beantragen kann und diese dann mit der Post zugeschickt wird. Allerdings muss man den Antrag persönlich beim Bezirksamt stellen und seinen Personalausweis vorlegen.

Gemeldet: August 2024

Anmerkung der Redaktion: Der Service soll 17,90 Euro bzw. 19,90 Euro kosten. Dazu kommen noch die Kosten für das Dokument selbst. In Hamburg sind das laut Hamburg Service 13,00 Euro.

 

 

mein-sozialversicherungsausweis.de

„Diese Seite betreibt Betrug und bucht mehr Geld ab als vereinbart wurde. Der Sozialversicherungsausweis ist kostenfrei in Deutschland. Die Website ist der Seite der Deutschen Rentenversicherung nachempfunden.“

Gemeldet: Mai 2024

Anmerkung der Redaktion: mein-sozialversicherungsausweis.de bietet für 19,90 Euro Unterstützung bei der Antragerstellung und übermittelt den Antrag anschließend an die zuständige Behörde. Dazu erhalten Sie ein E-Book. Bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen Sie den sogenannten Versicherungsnummernachweis ebenfalls digital, aber kostenfrei.

service-rundfunkbeitrag.de

Diese Website erscheint bei der Google-Suche zuerst, wenn man „Rundfunkbeitrag Adresse Änderung“ eingibt. Es wird nicht klar, dass das nicht die offizielle Internetseite ist (auch wenn unten rechts steht, dass es keine Verbindung zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt). Die Seite lässt einen glauben, seine Adresse beim Rundfunk zu ändern. Man muss dann noch seine Kontodaten eingeben und wenn man nicht das Kleingedruckte liest, bestätigt man die Abbuchung von 29 Euro, für die man ein Formular zur Änderung der Adresse beim Rundfunkbeitrags erhält. Das Widerrufsrecht wird natürlich ausgeschlossen, schon während der Bestellung.“

kirchenaustritt-online-beantragen.info

„Diese Internetseite ist richtige Abzocke. Es werden 29,90 Euro abgebucht für einen Online-Kirchenaustritt. Dann nach 2 Tagen erhält man ein Formular, mit welchem man zum zuständigen Amt gehen muss. Also nichts online. Kein Widerruf möglich, obwohl dies auf der Seite vermerkt ist.“

Gemeldet: Oktober 2023

Anmerkung der Redaktion: Der Dienstleister erstellt den Kirchenaustritt-Antrag, druckt diesen aus und schickt diesen an Sie zurück. Außerdem erhalten Sie eine Anleitung zum Kirchenaustritt. Dafür sollten Sie 29,90 Euro zahlen. Sie müssen den Antrag dann an die zuständige Behörde schicken. Die offiziellen Gebühren für einen Kirchenaustritt sind in den Servicegebühren nicht enthalten.

fuehrungszeugnis-online-beantragen.de

„Die Seite fuehrungszeugnis-online-beantragen.de suggeriert, dass man direkt bei ihnen das Führungszeugnis online beantragen kann (durch entsprechenden Namen der Website, wie auch den Button - hier direkt...). Man erwirbt für 13 Euro aber tatsächlich nur eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie man das Führungszeugnis online auf der Website des Bundesamts für Justiz (BfJ) beantragen/bestellen kann.“

Gemeldet: Oktober 2021

 

grundbuch24.de

„Ich habe am 17. August bei dem Internetanbieter Grundbuch24.de einen Grundbuchauszug bestellt und dafür 26,90 Euro entrichtet. Die Zusage war 7 bis 9 Werktage. Inzwischen ist fast 1 Monat verstrichen, aber anstatt meines Auszugs erhalte ich eine Rechnung über 10 Euro von der Justizkasse. Ich habe zunächst widersprochen und bei Grundbuch24.de die Bestellung storniert. Es war auf der Seite Grundbuch24.de nicht zu erkennen, dass nur der Service in Rechnung gestellt wird.“

Gemeldet: August 2021

Anmerkung der Redaktion: Der Dienstleister dieser Website schickt das Formular direkt an die zuständige Behörde. Für einen Grundbuchauszug müssen Sie ein Entgelt zahlen. Darin ist die Gebühr der Behörde allerdings nicht enthalten.

selbstauskunft.de

Über diese Website kann man eine Schufa-Selbstauskunft für 19,90 Euro beantragen. Nirgends wird jedoch erwähnt, dass diese Selbstauskunft gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einmal pro Jahr kostenlos ist. Der Anbieter verlangt für seinen Service fast 20,00 Euro und tut doch nicht mehr, als einen Antrag bei der Schufa zu stellen. So wird eine für Verbraucherinnen und Verbraucher eigentlich kostenfreie Leistung (wenn man sie selbst direkt bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei beantragt) doch noch kostenpflichtig. Mit unserem Musterbrief können Sie ein Auskunftsersuchen direkt bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei stellen.

Gemeldet: Juni 2021

Hinweis der Redaktion: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile erfolgreich gegen den Betreiber der Seite vorgegangen. Nach Gerichtsurteil hat das Unternehmen seine Internetseite angepasst und den Preis für seine Dienstleistung in unmittelbarer Nähe zum Bestellbutton und deutlich hervorgehoben platziert (Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2024, Az. 14c O 70/24). ⇒ Mehr über das Verfahren

dienstweg.info

„Gestern wollte ich ein Führungszeugnis beantragen… klar gebe ich das im Internet ein und gehe davon aus, dass mich der erste Link  zum Ziel führt…. Da habe ich leider falsch gedacht. Bei der Eingabe in Google wird mir zuerst dienstweg.info/fuehrungszeugnis angezeigt. Ich klick drauf... und springe zum Online-Wegweiser. Alle aufgeführten Punkte kamen mir sehr nützlich vor:

  • Kein langes Warten auf dem Amt
  • Bequem von Zuhause
  • Dauert nur wenige Minuten
  • Zustellung per Post etc.

Ich drücke den Button ‚Jetzt online bestellen‛ und weiter geht's zur Seite bopayment.info, auf der man in ein Kontaktformular persönliche Daten eintragen und die Zahlung aktivieren soll. 13 Euro für ein vermeintliches Führungszeugnis werden nun fällig, doch man erhält nur einen ‚eBook Online-Wegweisers‛. Als ich eine Bestätigungsmail und die Rechnung erhalte mit einer Notiz, dass kein Widerruf möglich ist, war ich geschockt.“

Gemeldet: April 2021

Anmerkung der Redaktion: Ein Führungszeugnis ist bei den zuständigen Meldebehörden erhältlich oder online beim Bundesamt für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.

urkunden.online

„Ich habe versucht, online eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen und dachte, es handelt sich um eine offizielle Webseite des Bezirksamts/Standesamts. Das war leider nicht der Fall. Die Kosten für die Antragserteilung hat Euro 9,99 gekostet was man vorab bezahlen musste. Als ich es als nicht zutreffend fand, gab es ein Klausel dass ich den Vertrag nicht widerrufen kann.“

Gemeldet: April 2021

flensburger-punktestand.de

„Die vorab genannte Firma erscheint, wenn man seinen Punktestand abfragen möchte und vermittelt den Eindruck, dass es sich hier um eine offizielle Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt handelt. Das Ganze ist aber nur ein Fake, da man bei einer Marketingagentur landet, die nur Formulare bereitstellt und dafür Geld kassiert. Ich halte das Geschäftsgebaren für irreführend und betrügerisch.“

Gemeldet: März 2021

nachsendeauftrag-einrichten.de

„Ich habe einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Als ich eine Bestätigung von der Deutschen Post erhielt, war ich erstand, dass darin ein Preis von 26,90 Euro für ein Jahr aufgeführt wurde. Ich habe dafür nämlich 99 Euro bei nachsendeauftrag-einrichten.de bezahlt.

Auch wenn mir auf den zweiten Blick nun klar ist, dass ich den Nachsendeauftrag nicht direkt bei der Deutschen Post beauftragt habe, finde ich die Sache doch ziemlich irreführend und habe kein Verständnis für diesen Preisunterschied.“

Gemeldet: März 2021


„Ich ärgere mich sehr über einen sogenannten Drittanbieter für die Einrichtung von Nachsendeaufträgen bei der Post.

Gibt man bei Google „Nachsendeauftrag Post“ ein, erscheint dieser Anbieter gleich zuoberst. Ich bin darauf reingefallen, weil ich glaubte, den Nachsendeauftrag über diese Seite direkt bei der Post abzuschließen. Doch statt der rund 26 Euro, die das normalerweise bei der Post kosten würde, musste ich 79 Euro zahlen, die auch gleich am nächsten Tag abgebucht wurden. Erst als ich die offizielle Bestätigung von der Post bekam, wurde ich stutzig und bemerkte, dass ich auf einen Drittanbieter reingefallen war.

Nun schaute ich gleich in die AGBs und wollte den Vertrag binnen 14 Tagen per Mail widerrufen, doch man erklärte mir, dass die Leistung (also die Beantragung des Nachsendeauftrags bei der Post) bereits vollständig erbracht worden wäre und daher ein Widerruf mit Rückerstattung nicht mehr möglich sei.

Ich ärgere mich, dass man bei Google derart abgefischt wird und auf völlig überteuerte, zwielichtige Drittanbieter gelotst wird.“ 

Gemeldet: September 2019

Danke für Ihren Hinweis!

Sie sind auch auf eine Internetseite gestoßen, die mit Behörden-Nepp Kasse machen will. Informieren Sie uns und melden Sie Ihren Fall über unser Missstand-melden-Formular. Wir werden die Seite in unsere Liste zweifelhafter Angebote aufnehmen. Herzlichen Dank!

Bei der Online-Suche nicht sofort klicken

Oftmals stehen die Internetseiten der Trittbrettfahrer prominent ganz oben in der Liste der Suchmaschinenergebnisse. Kein Wunder, denn es handelt sich oft um gekaufte Werbeanzeigen. Manche Anbieter werden aber auch ganz ohne Bezahlung von den Suchmaschinen auf den Top-Plätzen gelistet.

Klicken Sie bei der Suche im Netz daher nicht vorschnell auf eines der ersten Angebote. Suchen Sie nach Verwaltungsdienstleistungen grundsätzlich lieber auf der Internetseite Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Vom Design nicht täuschen lassen

Häufig nutzen unseriöse Internetseitenbetreiber Begriffe oder Namen, die den Eindruck erwecken, es handele sich um einen offiziellen Service der Behörden. Auch die Flaggenfarben der Bundesrepublik Deutschland – Schwarz, Rot und Gold – sind auf vielen Websites zu sehen. Lassen Sie sich von solchen Ablenkmanövern nicht blenden, auch nicht von den vielen Vorteilen, die man Ihnen verspricht (z.B. „in nur wenigen Schritten zum fertigen Antrag“, „schnell und stressfrei“ oder „kein langes Warten in der Behörde“). Letztendlich gibt nur der Blick ins Kleingedruckte Aufschluss darüber, ob man es mit der gewünschten Behörde oder einem privaten Dienstleister zu tun hat. Nachschauen sollte man dort ebenfalls, welche Leistungen wirklich erbracht werden.

Bestellprozess dokumentieren und Vertrag widerrufen

Machen Sie Screenshots von der Bestellseite, um zu dokumentieren, was man Ihnen unter welchen Bedingungen verkauft hat. Die Betreiber der Internetseiten berufen sich regelmäßig auf den Ausschluss des Widerrufrechts, da man angeblich gewünscht hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung sofort begonnen wird. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Tatsächlich muss man nicht nur zustimmen, dass die Dienstleistung sofort ausgeführt wird, sondern auch bestätigen, dass man wusste, dass durch die vollständige Erfüllung der Dienstleistung durch den Anbieter das eigene Widerrufsrecht erlischt. Ist das nicht der Fall, können Sie einen geschlossenen Vertrag weiterhin widerrufen. Dennoch gilt: Haben Sie vorschnell Geld überwiesen, werden Sie dieses kaum wiedersehen!

Unser Rat

Wenn Sie eine behördliche oder andere Verwaltungsleistung online abwickeln wollen, schauen Sie sich das Angebot auf der Website sehr genau an. Werfen Sie einen Blick ins Impressum und überprüfen Sie, wer den Service tatsächlich anbietet. Ist es eine vertrauenswürdige (offizielle) Stelle oder ein privater Anbieter? Achten Sie genau darauf, welche Leistung man Ihnen verspricht. Sollen Sie tatsächlich das gewünschte Dokument bekommen oder wird Ihre Anfrage nur weitergeleitet oder Ihnen ein Ratgeber zugestellt? Dokumentieren Sie den gesamten Bestellprozess mit Screenshots.

Bücher und Broschüren